Weiterbildungspflicht beim LKW-Führerschein

Wir haben die günstigste Preisstaffel erreicht und noch einmal die Anmeldefrist verlängert.

Alle, die einen LKW-Führerschein besitzen und diesen gewerblich nutzen, müssen innerhalb eines 5 -Jahresintervalls eine Weiterbildung gemäß BKF nachweisen. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr gemäß § 2 Nr. 6+7 GüKG sind ausgenommen. Außerdem gilt die Fortbildungspflicht nicht für Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, soweit die Beförderung nicht Hauptbeschäftigung ist (Achtung: damit sind nicht Aushilfsfahrer gemeint!).

Damit Sie den LKW-Führerschein weiterhin in vollem Umfang nutzen können, müssen Sie 5 Fortbildungsblöcke zu je 7 Stunden absolvieren. Entsprechende Seminare wollen wir Ihnen gerne anbieten.

 

Folgende Samstagstermine sind dabei vorgesehen (Themen vorbehaltlich Änderungen durch die 4. Welle):

28.10.23, Modul 1: Eco-Training

04.11.23, Modul 2: Fahrtenschreiber

18.11.23, Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

25.11.23, Modul 4: Schadensprävention

09.12.23, Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

 

Die Kosten inkl. Verpflegung:

75,00 €/Modul

 

Die Termine sind fest und müssen eingehalten werden.

Jedes Modul ist unabhängig voneinander buchbar und umfasst 7 Stunden zu je 60 Minuten. Beginn der Kurse ist jeweils um 8.00 Uhr in den Schulungsräumen der Fahrschule Rölli, Malmsheimer Str. 71, 71263 Weil der Stadt.

 

Melden Sie sich bitte bis spätestens 06. Oktober 2023 direkt bei uns im Büro an.