Schäden an MR-Mietmaschinen

Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen bleibt es nicht aus, dass es zu Schäden kommt – so natürlich auch bei unseren Mietmaschinen.

  • Damit die Behebung schnell und reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, sich an folgendem Ablauf zu orientieren:
    Nach der Schadenfeststellung bitte umgehend mit dem Stationsbetreuer Kontakt aufnehmen. Hierbei ist eine möglichst detaillierte Beschreibung des Problems oder auch ein Bild per WhatsApp hilfreich
  • Bei kleineren Schäden können diese ggf. nach Absprache mit dem Stationsbetreuer selber behoben werden
  • Bei größeren Schäden entscheidet der Stationsbetreuer evtl. nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle, wie und wo der Schaden behoben werden soll.

Sollte es zum Schaden gekommen sein, ist das kein Beinbruch, denn alle unsere Maschinen sind maschinenbruchversichert. Die Bruchversicherung greift bei so gut wie allen Schadensereignissen und -ursachen.

Das Risiko ist für Sie als Nutzer also sehr gering: Sie müssen sich im Schadenfall, auch wenn es ein Total-schaden z.B. eines Miststreuers im Wert von 80.000,- € ist, i. d. R. nur mit dem festgelegten Selbstbehalt beteiligen.

Reifen- und Schlauchschäden sind allerdings nicht inbegriffen (bzw. nur, wenn sie innerhalb eines anderen Ereignisses, wie z.B. eines Unfalls passiert sind) und gehen daher in voller Höhe zu Lasten des Mieters.